Wiedereintritt

Durch die Taufe werden Sie Mitglied der Evangelischen Kirche. Die Taufe ist einmalig und kann nicht wiederholt werden. Wenn Sie noch nicht getauft sind, führt der Weg in die Kirche über ein Taufseminar oder einen Glaubenskurs , wodurch Sie in den christlichen Glauben eingeführt und Ihre Fragen beantwortet werden. Die Taufe wird im Gottesdienst gefeiert. Durch die Taufe sind Sie auch berechtigt, am Heiligen Abendmahl teilzunehmen und z. B. ein Patenamt zu übernehmen. Außerdem erlangen Sie das aktive und passive Wahlrecht für den Gemeindekirchenrat.

Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten möchten, findet keine zweite Taufe statt. Auf Ihren Antrag hin werden Sie wieder in die Kirche aufgenommen. Der Gemeindekirchenrat Ihrer Ortsgemeinde beschließt Ihre Wiederaufnahme und Sie besiegeln diesen Schritt mit der Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst.

Für Gespräche über den Wiedereintritt wenden Sie sich an das Pfarramt Ihres Wohnortes oder an einer der Wiedereintrittsstellen in unserer Landeskirche (Berliner Dom, Marienkirche am Alexanderplatz, Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin Kreuzberg, Nikolaikirche Potsdam). In allen Kircheneintrittsstellen können Sie telefonisch einen Gesprächstermin vereinbaren. Gespräche sind zu den angegebenen Zeiten in der Regel auch unangemeldet möglich. Ein Wiedereintritt kann als Ergebnis dieses Gespräches sofort vollzogen werden. Dazu sollten Sie die nötigen Unterlagen mitbringen: den Personalausweis, die Taufurkunde, die Konfirmationsurkunde und die Austrittsbescheinigung.

Mit dem Wiedereintritt in die evangelische Kirche ist in Deutschland die Veranlagung zur Kirchensteuer verbunden. Mit der Kirchensteuer wird die kirchliche Arbeit in den Gemeinden und in der Gesellschaft finanziert (Unterhaltung von Kirchengebäuden, Löhne und Gehälter kirchlicher Angestellter, Seelsorge in Krankenhäusern, evangelische Kindergärten, Religionsunterricht und vieles andere mehr.) Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der zu zahlenden Lohn- und Einkommenssteuer. Kirchenmitglieder ohne zu versteuerndes Einkommen zahlen keine Kirchensteuer. Die Kirchensteuer bildet neben Spenden, Kollekten und Staatsleistungen die finanzielle Grundlage der kirchlichen Arbeit. Menschen, denen unsere Arbeit wichtig ist, beteiligen sich gern auch an den Lasten und tragen auf diese Weise die Kirche Jesu Christi mit.

Wir freuen uns, dass Sie über den Schritt des Wiedereintritts in die Evangelische Kirche nachdenken, und wir stehen für Ihre Fragen und für ein Gespräch jederzeit gern zur Verfügung.