Das Wort Konfirmation leitet sich von dem lateinischen „confirmatio“ ab und bedeutet „Stärkung“ oder „Bestätigung“. Wenn ein Mensch auf den Wunsch seiner Eltern oder Großeltern als Kind getauft wird, dann bekennt er bei Konfirmation selbst, was die Eltern und Paten bei seiner Taufe stellvertretend bekannt haben. Das heißt, dass die Taufe die Voraussetzung für die Konfirmation darstellt. Wenn Erwachsene getauft werden, dann fallen Taufe und Konfirmation in eins.
Die Konfirmation ist ein festlicher Gottesdienst, mit dem der Konfirmandenunterricht seinen Abschluss findet. Am Beginn des Gottesdienstes steht der feierliche Einzug der Konfirmanden in die Kirche. Höhepunkt des Gottesdienstes ist das persönliche Zusprechen des Segens („Einsegnung“) für jeden Konfirmanden und jede Konfirmandin. In den meisten Gemeinden schließt sich daran die erste Abendmahlsfeier der Konfirmierten an.
Die Zulassung zum Abendmahl ist das wichtigste Recht, das die Konfirmierten mit der Konfirmation erlangen. Weitere Rechte sind: die Berechtigung zum Patenamt, die Berechtigung zur Nottaufe und das Recht, an den Wahlen zum Gemeindekirchenrat teilzunehmen.
Die Konfirmation ist zugleich der feierliche Abschluss des Konfirmandenunterrichts, der meist zwei Jahre dauert, mit Beginn der 7. Klasse anfängt und oft am Ende der 8. Klasse endet. Im Konfirmandenunterricht lernen die Jugendlichen die wesentlichen Grundlagen des christlichen Glaubens kennen. Auch geht es um den Sinn des Lebens und des Erwachsenwerdens. Die Jugendlichen diskutieren mit der Pfarrerin und dem Pfarrer und miteinander und entdecken, was für ihr Leben wichtig ist. In dieser Zeit wird großer Wert darauf gelegt, dass die Jugendlichen ihre Gemeinde kennenlernen und regelmäßig den Gottesdienst besuchen. In vielen Gemeinden finden im Rahmen des Konfirmandenunterrichts auch gemeinsame Fahrten und Freizeiten statt.
Zum Konfirmandenunterricht sind alle interessierten Jugendlichen eingeladen; Taufe und Kirchenmitgliedschaft sind nicht erforderlich.